Stromkennzeichnung
Information über die Stromherkunft gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Mit der Stromkennzeichnung wird der Strommix, also die prozentualen Anteile der Energieträger, die zur Stromerzeugung genutzt wurden, dargestellt. Der Strommix kann sowohl aus Erneuerbaren Energien als auch aus Strom aus fossilen Energieträgern bestehen.
Die Stromkennzeichnung sorgt für Transparenz, denn sie ist quasi eine grafische Aufbereitung der Energiebeschaffung eines Versorgers. Paragraf 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt diese Kennzeichnungspflicht für alle Stromanbieter. Die Stromkennzeichnung muss sowohl auf der Website des Anbieters als auch auf der jeweiligen Stromrechnung veröffentlicht werden.
In der grafischen Darstellung wird unterschieden zwischen
- dem Strommix der Stadtwerke Schaumburg-Lippe, auch Gesamtenergieträgermix bezeichnet, also dem Beschaffungsmix des Energieversorgers zur Versorgung der Kunden über alle Tarife hinweg (Der Anteil des EEG-Stroms wird beim gesamten Unternehmensmix nicht ausgewiesen.)
- dem Energieträgermix des gewählten Stromtarifs (Produktmix), in der Abbildung STROMÖKO
- und dem verbleibenden Strommix (SWSL-Strommix abzüglich Produktmix)
Zum Vergleich ist außerdem der gesamtdeutsche Strommix ausgewiesen (Quelle BDEW).
Die Zusammensetzung des Strommixes wird für das vorangegangene Jahr ausgewertet und im Juli des folgenden Jahres veröffentlicht. Die Veröffentlichung können Sie hier herunter laden.
Die von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe im Jahr 2024 gelieferte elektrische Energie setzt sich aus folgenden Energieträgern zusammen