Grundversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung passen wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur an. Die Ersatzversorgung ist künftig von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.

Ab 01.01.2023 gelten im Tarif GASGrundversorgung folgende Preise (In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Sie beträgt vom 1.10.2022 bis 31.03.2024 7%.):

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Preishistorie:

 

Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555.