An- & Abmeldung
Wir helfen Ihnen. Sprechen Sie uns einfach an!
Der Einzug in die erste eigene Wohnung, der Umzug ins fertiggestellte Eigenheim, der Auszug für den neuen Job in einer anderer Stadt: Ihre Energie muss mit!
Mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels für Strom ist es ab Juni 2025 nicht mehr möglich, einen Umzug rückwirkend anzumelden. Nachträgliche Korrekturen zum Einzugsdatum oder rückwirkende Beendigungen der Belieferung sind nicht mehr zulässig. Bei Umzügen galt bislang für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Jetzt müssen alle Änderungen für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden.
Melden Sie uns Ihre Daten bitte idealerweise 10-14 Tage vor dem Auszugstermin. So vermeiden Sie Folgekosten.
Kommt es zu Verzögerungen, erfolgt die Versorgung automatisch über die Ersatzversorgung, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist. Die Stromversorgung ist während des Wechselprozesses aber jederzeit sichergestellt.
Woran muss ich bei Einzug, Auszug und Umzug denken?
Wir benötigen bei An- und Abmeldung von Ihnen:
- den Aus- bzw. Einzugstermin
- die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie uns bitte die Zählernummer mit (diese finden Sie auf dem jeweiligen Zähler).
- den Zählerstand bei Aus- bzw. Einzug
- Ihre Bankverbindung
- Angaben zum Vermieter oder zum Vor- bzw. Nachmieter
- bei Auszug: Ihre neue Adresse
Sollten Sie bei Ihrem Einzug verblombte Anlagen vorfinden, dürfen Sie diese nicht eigenmächtig in Betrieb nehmen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall und wir sind kurzfristig vor Ort um Ihre Energieversorgung sicherzustellen.