Erdgastarife
Egal ob Sie eine neue Immobilie beziehen oder ein Haus mit Gasanschluss bauen. Mit uns entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Versorgung, ein transparentes Preismanagement und Kundenservice vor Ort. Unser Kundenservice-Team ist für Sie da, wenn Sie Fragen haben: unter der Service-Hotline 05722 2807-555 oder per E-Mail an kundenservice@swsl.de
Übrigens: Mit Gas und Strom im Kombitarif sparen Sie doppelt. Auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom und Gas gibt es 0,2 Cent netto Rabatt. Sichern Sie sich jetzt die maximale Preisersparnis!
Zum Jahreswechsel 2023/24 senken wir die Gas-Arbeitspreis. Informationen dazu finden Sie unter Aktuelles.
Folgende Vertragsunterlagen stehen für Sie zum Download bereit:
Wichtige Dokumente zum Auftrag GAS
Grundversorgung Gas
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.
Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung passen wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur an. Die Ersatzversorgung ist künftig von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.
Ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 gelten im Tarif GASGrundversorgung folgende Preise (In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Sie beträgt vom 1.10.2022 bis 31.03.2024 7%.):
- Arbeitspreis bis 8.000 kWh/Jahr: 11,02 ct/kWh (netto), 11,79 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 64,20 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 8.001 kWh/Jahr: 10,77 ct/kWh (netto), 11,52 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 80,00 €/Jahr (netto), 85,60 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 16.001 kWh/Jahr: 10,67 ct/kWh (netto), 11,42 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 96,00 €/Jahr (netto), 102,72 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 50.001 kWh/Jahr: 10,67 ct/kWh (netto), 11,42 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 0,00 €/Jahr (netto), 0,00 €/Jahr (brutto)
Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:
Preishistorie:
Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555.
Ersatzversorgung Gas
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.
Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:
- Ihr bisheriger Energieliefervertrag wurde aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ggü. Ihrem Lieferanten beendet und Sie verbrauchen weiter Energie. Ein typischer Fall ist die Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Sie haben dann für drei Monate keinen Anspruch auf die Grundversorgung.
- Wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.
*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben,
in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.
Hinweis: Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.
Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif GAS Ersatzversorgung gelten ab 01.09.2023, die Mehrwertsteuer beträgt im Zeitraum 1.10.2022 bis 31.03.2024 7%.
- Arbeitspreis bis 8.000 kWh/Jahr: 11,02 ct/kWh (netto), 11,79 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 64,20 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 8.001 kWh/Jahr: 10,77 ct/kWh (netto), 11,52 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 80,00 €/Jahr (netto), 85,60 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 16.001 kWh/Jahr: 10,67 ct/kWh (netto), 11,42 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 96,00 €/Jahr (netto), 102,72 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 50.001 kWh/Jahr: 10,67 ct/kWh (netto), 11,42 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 0,00 €/Jahr (netto), 0,00 €/Jahr (brutto)
Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:
Für Gewerbekunden (Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden sowie Nicht-Haushaltskunden RLM) gelten gesonderte Tarife:
Preishistorie GASErsatzversorgung:
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.03.2023
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig vom 01.11.2022 bis 30.11.2022
- Tarifinformation GASErsatzversorgung - Haushaltskunden, Nichthaushaltskunden, RLM-Kunden - ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Tarifinformation GASErsatzversorgung - Haushaltskunden, Nichthaushaltskunden, RLM-Kunden - ab 01.03.2023 bis 31.08.2023