Erdgastarife

Egal ob Sie eine neue Immobilie beziehen oder ein Haus mit Gasanschluss bauen. Mit uns entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Versorgung, ein transparentes Preismanagement und Kundenservice vor Ort. Unser Kundenservice-Team ist für Sie da, wenn Sie Fragen haben: unter der Service-Hotline 05722 2807-555 oder per E-Mail an kundenservice@swsl.de

In unserem Tarifrechner finden Sie den Gastarif, der am besten zu Ihnen passt.

Oder verschaffen Sie sich einen Überblick zu den aktuellen Gastarifen für Haushaltskunden mit der Tarifübersicht      , Preise gültig ab 01.07.2024; Die Gasspeicherumlage erhöht sich zum 01.07.2024. Die Arbeits- und Grundpreise bleiben - mit Ausnahme des Tarifs GASKONSTANT24 - unverändert. Bitte beachten Sie: Die befristete Mehrwertsteuerabsenkung auf 7% endete zum 1. April 2024: Der Mehrwertsteuersatz auf Gas- und Wärme beträgt seitdem wieder 19 Prozent.

Übrigens: Mit Gas und Strom im Kombitarif sparen Sie doppelt. Auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom und Gas gibt es 0,2 Cent netto Rabatt. Sichern Sie sich jetzt die maximale Preisersparnis!

Folgende Vertragsunterlagen stehen für Sie zum Download bereit:

Wichtige Dokumente zum Auftrag GAS

 

Grundversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Ab 01.04.2024 gelten im Tarif GASGrundversorgung folgende Preise. Die Netto-Preise sind seit dem 01.01.2024 unverändert. Nach der Rücknahme der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer enthalten die Bruttopreise ab 01.04.2024 wieder 19% Mehrwertsteuer.

  • Arbeitspreis bis 8.000 kWh/Jahr: 9,80 ct/kWh (netto), 11,66 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 71,40 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 8.001 kWh/Jahr: 9,55 ct/kWh (netto), 11,36 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 80,00 €/Jahr (netto), 95,20 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 16.001 kWh/Jahr: 9,45 ct/kWh (netto), 11,25 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 96,00 €/Jahr (netto), 114,24 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 50.001 kWh/Jahr: 9,45 ct/kWh (netto), 11,25 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 0,00 €/Jahr (netto), 0,00 €/Jahr (brutto)

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555.

 

Ersatzversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:

  • Ihr bisheriger Energieliefervertrag wurde aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ggü. Ihrem Lieferanten beendet und Sie verbrauchen weiter Energie. Ein typischer Fall ist die Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Sie haben dann für drei Monate keinen Anspruch auf die Grundversorgung.
  • Wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.
*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von  Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben,
in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.

 

Ab 01.04.2024 gelten im Tarif GASErsatzversorgung folgende Preise. Die Netto-Preise sind seit dem 01.01.2024 unverändert. Nach der Rücknahme der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer enthalten die Bruttopreise ab 01.04.2024 wieder 19% Mehrwertsteuer.

  • Arbeitspreis bis 8.000 kWh/Jahr: 9,80 ct/kWh (netto), 11,66 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 71,40 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 8.001 kWh/Jahr: 9,55 ct/kWh (netto), 11,36 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 80,00 €/Jahr (netto), 95,20 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 16.001 kWh/Jahr: 9,45 ct/kWh (netto), 11,25 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 96,00 €/Jahr (netto), 114,24 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 50.001 kWh/Jahr: 9,45 ct/kWh (netto), 11,25 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 0,00 €/Jahr (netto), 0,00 €/Jahr (brutto)

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Für Gewerbekunden (Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden sowie Nicht-Haushaltskunden RLM) gelten gesonderte Tarife:

Hinweis: Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.

Preishistorie GASErsatzversorgung: