Tarife
Mit uns entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Versorgung, ein transparentes Preismanagement und Kundenservice vor Ort. Hier finden Sie den Stromtarif, der am besten zu Ihnen passt.
Aufgrund der aktuellen Lage an den Energiebeschaffungsmärkten bieten wir Stromtarifprodukte ausschließlich innerhalb Schaumburgs (Ausnahme Rinteln, Auetal) an. Der Abschluss eines Stromliefervertrages in der Grund- und Ersatzversorgung ist innerhalb von Obernkirchen (Kernstadt) möglich. Unser Service-Team ist für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen: unter der Service-Hotline 05722 2807-555 oder per E-Mail an kundenservice@swsl.de.
Eine Übersicht unserer aktuellen Stromtarifprodukte finden Sie hier.
Folgende Vertragsunterlagen stehen für Sie zum Download bereit:
- STROMVARIO mit Option KOMBI
- STROMÖKO mit Option KOMBI
- STROMHT&NT mit Option KOMBI
- STROMWÄRME - getrennte Messung HT&NT
- STROMWÄRME - getrennte Messung ET
- STROMWÄRME - gemeinsame Messung HT&NT (für Speicherheizung oder Wärmepumpe)
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STROMbewegt - getrennte Messung ET (Die Vertragsunterlagen sind bald wieder verfügbar.)
- STROMbewegtplus - gemeinsame Messung ET (Die Vertragsunterlagen sind bald wieder verfügbar.)
Wegfall der EEG- Umlage - Strompreissenkung für alle Kunden zum 1. Juli 2022
Zum 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage von aktuell 3,72 ct/kWh auf 0 ct/kWh abgesenkt. Der Wegfall der Umlage ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung, um die Mehrbelastungen für Stromkunden abzufedern, die durch die steigenden Energiepreise entstehen. Wir geben die Absenkung der EEG-Umlage in vollem Umfang an unsere Kunden weiter. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Aber wir freuen uns tatsächlich sehr darüber, dass wir Sie mit der Preissenkung ein wenig entlasten können.
Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie müssen also nichts weiter tun.
Was war eigentlich nochmal die EEG-Umlage? Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie diente seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Mit der Abgabe haben Sie als Verbraucher also die Energiewende mitfinanziert.
Grundversorgung Strom
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Stromversorger entscheiden. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.
Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif STROMGrundversorgung gelten ab 01.01.2023:
- Arbeitspreis bis 3.000 kWh/Jahr: 33,710 ct/kWh (netto), 40,115 ct/kWh (brutto),
- Arbeitspreis ab 3.001 kWh/Jahr: 31,710 ct/kWh (netto), 37,735 ct/kWh (brutto)
- Grundpreis bis 3.000 kWh/Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 71,40 €/Jahr (brutto),
- Grundpreis ab 3.001 kWh/Jahr: 120,00 €/Jahr (netto), 142,80 €/Jahr (brutto)
Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage: Die Grundversorgungspreise wurden zum 01.07.2022 angepasst. Die Senkung des Netto-Arbeitspreises erfolgt im Umfang der Absenkung der EEG-Umlage (von 3,723 ct/kWh auf null ct/kWh). Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.
Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarifstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "STROMGrundversorgung für Haushaltskunden" und "STROMErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.
Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif STROMGrundversorgung gelten vom 01.11.2022 bis 31.12.2022:
- Arbeitspreis bis 3.000 kWh/Jahr: 21,98 ct/kWh (netto), 26,15 ct/kWh (brutto),
- Arbeitspreis ab 3.001 kWh/Jahr: 19,98 ct/kWh (netto), 23,77 ct/kWh (brutto)
- Grundpreis bis 3.000 kWh/Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 71,40 €/Jahr (brutto),
- Grundpreis ab 3.001 kWh/Jahr: 120,00 €/Jahr (netto), 142,80 €/Jahr (brutto)
Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und - sofern ausgewiesen - dem Entgelt für Mess-
stellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind
die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen
(u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten: Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz,
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung, Umlage nach §60 Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-
Umlage, vorläufig auf 0,00 € gesetzt), Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage),
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (Abschaltbare-Lasten-Umlage) (größtenteils Außerkraft getreten
zum 1.07.2022), Umlage nach §26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), Umlage nach §19 (2) der Strom-
Netzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage).
Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
Gültig bis 31.10.2022:
Ersatzversorgung Strom
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetz und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Wenn Sie keinen wettbewerblichen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie vom Grundversorger mit Energie beliefert. Je nach Fallkonstellation erfolgt dies im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung. Ihr Vertragspartner ist der Grundversorger, also der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.
Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:
- Ihr bisheriger Energieliefervertrag wurde aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ggü. Ihrem Lieferanten beendet und Sie verbrauchen weiter Energie. Ein typischer Fall ist die Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Sie haben dann für drei Monate keinen Anspruch auf die Grundversorgung.
- Wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.
*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben, in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.
Im Tarif STROMErsatzversorgung gelten ab 1.03.2023 folgende Preise:
- Arbeitspreis bis 3.000 kWh/Jahr: 53,09ct/kWh (netto), 63,18 ct/kWh (brutto),
- Arbeitspreis ab 3.001 kWh/Jahr: 51,09 ct/kWh (netto), 60,80 ct/kWh (brutto)
- Grundpreis bis 3.000 kWh/Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 71,40 €/Jahr (brutto),
- Grundpreis ab 3.001 kWh/Jahr: 120,00 €/Jahr (netto), 142,80 €/Jahr (brutto)
Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und - sofern ausgewiesen - dem Entgelt für Mess-
stellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind
die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen
(u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten: Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz,
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung, Umlage nach §60 Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-
Umlage, vorläufig auf 0,00 € gesetzt), Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage),
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (Abschaltbare-Lasten-Umlage) (größtenteils Außerkraft getreten
zum 1.07.2022), Umlage nach §26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), Umlage nach §19 (2) der Strom-
Netzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage).
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
- Preisblatt STROMErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.03.2023
- Preisblatt STROMErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig vom 1.11. bis 30.11.2022
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und - Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.03.2023
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und - Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Tarifinformation STROMGrund- und Ersatzversorgung - Haushaltskunden - und STROMErsatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - ab 01.07.2022 bis 30.11.2022