Grundversorgung Strom

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Stromversorger entscheiden. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.

Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif STROMGrundversorgung gelten ab 01.01.2023:

Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarifstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "STROMGrundversorgung für Haushaltskunden" und "STROMErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.

Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und - sofern ausgewiesen - dem Entgelt für Mess-
stellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind
die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen
(u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten: Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz,
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung, Umlage nach §60 Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-
Umlage, vorläufig auf 0,00 € gesetzt), Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage),
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (Abschaltbare-Lasten-Umlage) (größtenteils Außerkraft getreten
zum 1.07.2022), Umlage nach §26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), Umlage nach §19 (2) der Strom-
Netzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage).

Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555

Zum Download stehen folgende Dateien bereit:

Preishistorie: