Tarife Erdgas

Aufgrund der aktuellen Lage an den Energiebeschaffungsmärkten bieten wir außerhalb unseres Versorgungs-/Netzgebietes derzeit keine Gastarifprodukte an. Bei Anschluss innerhalb unseres Versorgungsgebietes schließen wir gerne einen Gasliefervertrag in der Grund- bzw. Ersatzversorgung ab. Unser Service-Team ist für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen: unter der Service-Hotline 05722 2807-555 oder per E-Mail an kundenservice@swsl.de

Ab 1. Januar 2023 gelten für unsere Kunden neue Preise

Für unsere Bestandskunden gelten vom 01.11. bis 31.12.2022 folgende Preise   

 

Grundversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung passen wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur an. Die Ersatzversorgung ist künftig von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.

Ab 01.01.2023 gelten im Tarif GASGrundversorgung folgende Preise (In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Sie beträgt vom 1.10.2022 bis 31.03.2024 7%.):

  • Arbeitspreis bis 8.000 kWh/Jahr: 11,02 ct/kWh (netto), 11,79 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 64,20 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 8.001 kWh/Jahr: 10,77 ct/kWh (netto), 11,52 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 80,00 €/Jahr (netto), 85,60 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 16.001 kWh/Jahr: 10,67 ct/kWh (netto), 11,42 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 96,00 €/Jahr (netto), 102,72 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 50.001 kWh/Jahr: 10,67 ct/kWh (netto), 11,42 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 0,00 €/Jahr (netto), 0,00 €/Jahr (brutto)

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555.

 

Ersatzversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:

  • Ihr bisheriger Energieliefervertrag wurde aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ggü. Ihrem Lieferanten beendet und Sie verbrauchen weiter Energie. Ein typischer Fall ist die Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Sie haben dann für drei Monate keinen Anspruch auf die Grundversorgung.
  • Wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.
*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von  Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben,
in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.

Hinweis: Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung passen wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur an. Die Ersatzversorgung ist künftig von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.

Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif GAS Ersatzversorgung gelten ab 1.03.2023, die Mehrwertsteuer beträgt im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.03.2024 7%:

  • Arbeitspreis bis 8.000 kWh/Jahr: 20,94 ct/kWh (netto), 22,41 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 64,20 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 8.001 kWh/Jahr: 20,69 ct/kWh (netto), 22,14 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 80,00 €/Jahr (netto), 85,60 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 16.001 kWh/Jahr: 20,59 ct/kWh (netto), 22,03 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 96,00 €/Jahr (netto), 102,72 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis ab 50.001 kWh/Jahr: 20,59 ct/kWh (netto), 22,03 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 0,00 €/Jahr (netto), 0,00 €/Jahr (brutto)

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Für Gewerbekunden (Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden sowie Nicht-Haushaltskunden RLM) gelten gesonderte Tarife, gültig ab 1.03.2023

Tarifhistorie GASErsatzversorgung ab 1.12.2022:

Tarife      gültig vom 1.12.2022 bis 28.02.2023