Ersatzversorgung Strom

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetz und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Wenn Sie keinen wettbewerblichen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie vom Grundversorger mit Energie beliefert. Je nach Fallkonstellation erfolgt dies im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung. Ihr Vertragspartner ist der Grundversorger, also der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.

Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:

*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von  Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben, in denen die  Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen  kann.

Im Tarif STROMErsatzversorgung gelten ab 1.03.2023 folgende Preise: