Ersatzversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:

*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von  Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben,
in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.

Hinweis: Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung passen wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur an. Die Ersatzversorgung ist künftig von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.

Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif GAS Ersatzversorgung gelten ab 1.03.2023, die Mehrwertsteuer beträgt im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.03.2024 7%:

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Für Gewerbekunden (Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden sowie Nicht-Haushaltskunden RLM) gelten gesonderte Tarife, gültig ab 1.03.2023

Tarifhistorie GASErsatzversorgung ab 1.12.2022:

Tarife      gültig vom 1.12.2022 bis 28.02.2023