Neue Preise für Gas, Wärme und Strom zum 01.01.2023

Nachfolgend können Sie die Bekanntmachung unserer ab Januar gültigen Preise für Strom, Gas und Wärme herunterladen.

Alle ab Januar gültigen Preise einschl. der Preisbestandteile entnehmen Sie bitte auch den Tarifinformationen und Preisblättern zur Grundversorgung sowie zur Ersatzversorgung, die Sie unter "Produkte & Dienstleistungen" im Bereich "Tarife" oder im Bereich "Download & Verträge" herunterladen können.

Pressemitteilung vom 15.11.2022

Zum Jahreswechsel 2022/23 passen die Stadtwerke Schaumburg-Lippe die Preise für Erdgas, Wärme und Strom an.

„Die anhaltenden, erheblichen Preissteigerungen an den Beschaffungsmärkten für Gas und Strom und gestiegene Netzentgelte lassen uns keine andere Wahl.“, erläutert Dirk Rabeneck im Rahmen eines Pressegesprächs die Gründe für die Preisanpassung. „Durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie gelingt es den Stadtwerken Schaumburg-Lippe, diese Preissteigerung für ihre Kunden zu dämpfen, weshalb wir weiterhin deutlich günstiger als viele Energieversorger bleiben.“ Die Erhöhung der Gaspreise erfolgt in zwei Schritten. Bereits zum November gab es die erste Anpassung, unter anderem als Konsequenz der Einführung neuer und gestiegener gesetzlicher Umlagen. Seit 01.11.2022 betragen die Arbeitspreise in der Grundversorgung 8,19 Cent je verbrauchter Kilowattstunde (netto). Zuvor waren 6,35 Ct/kWh zu zahlen. Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2023 steigen die Gas-Arbeitspreise nun auf 10,67 Ct/kWh (netto) bzw. 11,42 Ct/kWh (brutto, inkl. 7 % MwSt.). Unter Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer entstehen für einen grundversorgten Kunden mit einem Erdgasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr Mehrkosten von ca. 761 €.

Die Belastungen wirken sich indirekt auf den Wärmepreis aus, weshalb zeitgleich eine Erhöhung der Preise für Nahwärme erfolgt. Die Grundpreise bleiben unverändert. Bei Gas und Wärme wirkt sich auch hier die Mehrwertsteuersenkung preismindernd aus.

Die letzte Strompreisanpassung liegt bereits zwei Jahre zurück. Zum 1. Januar 2021 erfolgte eine Senkung der Strompreise. Durch die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli wurden zudem alle Stromkunden weiter entlastet. Dieser Effekt wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung deutlich spürbar sein. Ab Januar müssen unsere Stromkunden dann aber durchschnittlich etwa 50 Prozent Mehrkosten (rund 489,- im Jahr bei einem Verbrauch von 3.500 kWh) planen. Die Arbeitspreise steigen um 11,73 ct/kWh netto. Ein Durchschnittskunde in der Grundversorgung zahlt ab 01.01.2023 einen Arbeitspreis in Höhe von 31,71 Cent/kWh netto bzw. 37,74 Ct/kWh (brutto, inkl. 19 % MwSt.).

Die Preisanpassung erhalten unsere Kunden per Post. Eine Veröffentlichung auf der Homepage und eine Bekanntmachung in der Presse erfolgt ergänzend.

Mit dem Soforthilfe-Programm der Bundesregierung sollen die stark gestiegenen Kosten für Haushalte und Industrie reduziert werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Regierungsbeschlüsse im Sinne unserer Kunden umzusetzen, sobald uns detaillierte Informationen zur Umsetzung vorliegen. Entlastend wird sich die von der Bundesregierung geplante Gaspreisbremse in der ersten Stufe bereits im Dezember auswirken. Dann entfällt zunächst der Dezemberabschlag. Die tatsächliche Entlastung, die auf einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs beruht, wird dann im Februar 2023 im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung mit dem entfallenen Dezemberabschlag verrechnet. „Die voraussichtliche Deckelung des Gas-Arbeitspreises auf 12 Ct/kWh in Stufe II der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 wird für unsere Kunden wohl eher nicht zum Tragen kommen,“, so Rabeneck, „weil unsere Preise zurzeit diese Grenze unterschreiten. Das ist allerdings positiv zu sehen. Denn im Umkehrschluss bedeutet dies, dass unsere Kunden deutlich weniger für ihre Gasbelieferung zahlen müssen als ein Großteil der Bundesbürger.“

Eine weitere Entlastung bringt die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent ab Oktober 2022 bis März 2024, die der Bundestag am 30.09.2022 beschlossen hat. Selbstverständlich werden wir die Steuerentlastung an unsere Kunden weitergeben. Und mehr noch: Weil wir die Rahmenvorgaben der Mehrwertsteuersenkung im Sinne unserer Kunden auslegen, wird für das gesamte Jahr 2022 nur der gesenkte Steuersatz von 7 Prozent fällig werden. Die Stadtwerke Schaumburg-Lippe sind sich bewusst, dass die Erhöhung der Gas-, Wärme und Strompreise die betroffenen Haushalte stark belastet. Sollten Kunden sich sorgen, ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können, ist es wichtig, dass sie sich rechtzeitig mit den Stadtwerken in Verbindung setzen, um gemeinsame Lösungen zu suchen.