Frühwarnstufe "Notfallplan Gas" ausgerufen
Haushaltskunden und soziale Einrichtungen genießen besonderen Schutz in der Erdgasversorgung
Am 30. März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe im "Notfallplan Gas" ausgerufen. Diese Entscheidung unterstützen wir. Aktuell ist die Versorgung mit Erdgas gesichert. Die Frühwarnstufe erleichtert in diesem Stadium vorsorglich den Akteuren aus Energieversorgung, Politik und Verwaltung eine Vorbereitung auf verschiedene denkbare Folgeprozesse.
Der Notfallplan umfasst insgesamt drei Stufen. Erst in der letzten sogenannten Notfallstufe ist eine Reduzierung oder Unterbrechung der Erdgasversorgung denkbar und möglich. In diesem Szenario sieht das Energiewirtschaftsgesetz einen besonderen Schutz vor für:
- Private Haushalte
- Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr
- kleinere und mittlere Unternehmen (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen)
Im Ernstfall würde die Versorgung mit Erdgas zuerst für größere Gewerbe- und Industriekunden eingeschränkt bzw. ausgesetzt. Weitere Informationen hierzu veröffentlicht das BMWK hier
Bitte sorgen Sie sich aktuell nicht um Ihre Versorgung mit Erdgas. Auch eine Erhöhung Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen für unsere Erdgaslieferung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Erdgaspreise für unsere Bestandskundinnen und -kunden sind unverändert.