Neue Erdgaspreise
Informieren Sie sich über die neuen Erdgaspreise.
Kundencenter
Kundenzeitschrift
Jahresvorauszahlung
Trinkwasser - Wasserhärtegrade und Analysen im Versorgungsgebiet
Der Deutsche Bundestag hat am 1.Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz –WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600).
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
- Härtebereich hart: mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab.
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH sind dies:
01 Bückeburg, ohne OT Cammer hart
02 Samtgemeinde Eilsen hart
03 Obernkirchen, ohne OT Gelldorf und Vehlen hart
04 Obernkirchen, OT Gelldorf und Vehlen hart
05 Obernkirchen Röserheide hart
06 Stadthagen ohne OT gemäß 08 und 09 mittel
08 Niedernwöhren (Teile), ohne OT Lauenhagen, Hülshagen, Pollhagen hart
Zusatzstoffe
Gemäß § 16 Abs. 4 und § 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.5.2001 wird bekannt gegeben, dass dem im Versorgungsnetz der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH verteilten Trinkwasser (ohne Bückeburg/OT Cammer) zur Trinkwasseraufbereitung folgende gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung zugelassenen Zusatzstoffe in den folgenden Konzentrationen zugegeben werden:
- Chlordioxid: max. 0,4 mg/l berechnet als CLO2
- Natriumortho- und Natriumpolyphosphat: max. 2,2 mg/l berechnet als P
Für die OT Cammer gilt abweichend hiervon:
- Natriumortho- und Natriumpolyphosphat: max. 2,2 mg/l berechnet als P





