Neue Erdgaspreise
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Jahresvorauszahlung
Veröffentlichungspflichten nach § 15 Abs. 5 StromNZV
Netzengpässe
Im Zuge der in § 15 Abs. 5 StromNZV in Verbindung mit § 15 Abs. 4 StromNZV geforderten Veröffentlichung von Engpässen im Netz von Verteilnetzbetreibern gibt die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH bekannt, dass in ihrem Netz keine Engpässe gem. § 15 StromNZV vorliegen.





