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Netzanschluss

Bekannmachung gem. § 29 Abs. 1 NAV

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV BGBl I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns in der Niederspannung abgeschlossenen Netzanschlussverträge. Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NAV alle in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass Sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBEltV) an die geänderten rechtlichen Vorgaben der NAV zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Für Netzanschlussverträge in Niederspannung, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

 

Technische Anschlussbedingungen

Der Anschluss einer elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH erfolgt auf Basis der "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)".

Download: TAB 2007 (.pdf)

Veröffentlichungspflichten nach § 18 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Netzanschlusvertrag Strom:

Netzanschlussvertrag Strom (.pdf)

Anlage 1 - AGB (.pdf)

Anlage 2 - NAV (.pdf)

Anlage 3 - Datenblatt (.pdf)