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Nahwärme - Erläuterungen

Nahwärme - Erläuterungen

Der Nahwärmepreis setzt sich aus dem monatlich berechneten Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen.
Das konnten Sie bereits dem/den Tarifblatt/Tarifblättern entnehmen.

Warum heißt es denn nun Grundpreis und wofür wird er erhoben, werden Sie sich sicherlich fragen?

Ganz einfach:
1) Der Grundpreis hat seinen Namen auf Grund des § 3 der PAngV (Preisangabeverordnung) erhalten. Die PAngV (Preisangabeverordnung) verpflichtet zur Angabe eines Grundpreises. Der Gesetzgeber vertritt hierzu die Ansicht, dass der Grundpreis in erster Linie der Preistransparenz und damit dem Wettbewerb dient. Die Grundpreisangabe soll tendenziell preisdämpfend wirken.
2) Er wird für die Bereitstellung der Anlagen erhoben, da wir ja das Gasleitungsnetz und die darin befindlichen Anlagen instandhalten müssen. Vergleichen Sie es z.B. einfach mit monatlichen Leasingkosten für ein Automobil. Der Fachmann spricht hier auch von sogenannten fixen zu deutsch festen Kosten.

Und was es mit dem Arbeitspreis auf sich hat möchten Sie sicherlich jetzt auch wissen?

Ganz einfach:
Der zweite Preisbestandteil Arbeitspreis wird für die abgenommenen Kilowattstunden (kWh) erhoben. Vergleichen Sie es z.B. einfach mit den Benzinkosten beim Auto. Der Fachmann spricht hier auch von sogenannten variablen zu deutsch veränderlichen Kosten.

In Analogie gilt dies auch für die Abnahme von Warmwasser, d.h. hier gibt es den Grundpreis in €/Monat und den Arbeitpreis in Ct/Kubikmeter (m³).