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Jahresvorauszahlung

Werden auch Sie Jahresvorauszahler - und sparen Sie bares Geld!

Bei An- und Abmeldungen bitte beachten!

Melden Sie uns bitte Ihren Auszug spätestens zwei Wochen vor dem Auszugstermin, sonst laufen Sie Gefahr für Ihre Nachmieter weiter zu bezahlen.

Auch Ihren Einzug sollten Sie uns melden. Andernfalls finden Sie in Ihrer neuen Wohnung einen verblompten Zähler vor, aber kein Wasser, Gas, Nahwärme oder Strom.

Achtung: Verblompte Anlagen dürfen nicht eigenmächtig in Betrieb genommen werden!

Ihre Ab- oder Anmeldung können Sie aber nicht nur per E-Mail mit den entsprechend aufgeführten Formularen, sondern auch problemlos telefonisch abwickeln. In diesem Fall halten Sie bitte die folgenden Informationen bereit:

  • Aus-/Einzugstermin
  • Zählernummer
  • Zählerstand bei Aus-/Einzug
  • Ihre Bankverbindung
  • Angaben zum Vermieter oder zum Nach-/Vormieter
  • Ihre neue Adresse (bei Auszug)